Paradigmenwechsel in der Alten- und Pflegepolitik in Baden-Württemberg? Vertreter aller vier Landtagsfraktionen trafen sich mit Initiatoren der Wahlprüfsteine zur Alten- und Pflegepolitik in Stuttgart.
Mit 14 Fragen zur Alten- und Pflegepolitik hatten sich auf Initiative der Vinzenz von Paul gGmbH und ihrem Geschäftsführer Jörg Allgayer sowie Prof. Dr. Thomas Klie von der Evangelischen Hochschule Freiburg, Vertreter von Initiativen, Träger der Alten- und Behindertenhilfe, von Selbsthilfeorganisationen, von Kommunen und Wissenschaft an die Kandidaten der Landtagswahl gewandt. Mit ihrer Initiative forderten sie zu einem Umdenken in der Alten- und Pflegepolitik in Baden-Württemberg auf. Im Einzelnen gilt es in den Vordergrund zu stellen, die Kommunen in ihrer Bedeutung zu betonen und neben der bewährten Form der Altenhilfe auch neue Wohn- und Versorgungskonzepte zu unterstützen. Zahlreiche Kandidaten und Kandidatinnen hatten auf die Wahlprüfsteine geantwortet und sich den Forderungen gestellt. Nun galt es, unter den Vorzeichen einer neuen Landesregierung und der Festlegung im Koalitionsvertrag zu diskutieren, wie die Forderungen der Initiatoren und der Fragestellung aufgegriffen wurden oder werden sollen. Die Diskussion kreist zum einen um die rechtlichen und infrastrukturellen Rahmenbedingungen für Wohngemeinschaften und Wohngruppen als wohnortnahe Versorgungsalternative zu Pflegeheimen. Waltraud Kannen schilderte auf der einen Seite die erfolgreichen Wohnprojekte und auf der anderen Seite die vielfältigen Hürden, denen sie sich gegenübergestellt sehe. Sylvia Kern von der Alzheimergesellschaft betonte: Die engagierten Angehörigen, die in ihrer Nähe eine WG-Aufmachung wollen, sehen sich schnell entmutigt und enttäuscht: Zu kompliziert, zu aufwendig und zu wenig von den öffentlichen Stellen unterstützt werden ihre Initiativen. Prof. Dr. Thomas Klie unterstrich die komplizierte rechtliche Gemengelage zwischen Heimrecht, Bauordnungsrecht, Sozialrecht und Haftungsrecht. Bärbl Mielich von Bündnis 90/Die Grünen schlug ein Werkstattgespräch vor, um die komplexen Fragestellungen aufzugreifen und für das anstehende Gesetzgebungsverfahren um ein neues Landesheimgesetz zu nutzen und zu überlegen, wie man diese wichtigen neuen Wohnformen unterstützen kann.
Sylvia Kern, Peter Wissmann und Hartwig von Kutzschenbach von der Alzheimer Gesellschaft Baden-Württemberg wiesen eindringlich darauf hin, dass das Thema Demenz zu sehr von der Pflege und der Versorgung her gedacht würde. An die Menschen in der Frühphase denkt keiner, es fehle an diagnostischen Möglichkeiten und an Infrastrukturen für angemessene Unterstützung und Hilfe für die Betroffenen, die Angehörigen, aber auch die Kommunen. Teilhabe und Inklusion seien die richtigen Leitbilder für den Umgang mit dem Thema Demenz, nicht seine Medikalisierung. Die Vielfalt der Herausforderungen, die mit dem Thema Demenz verbunden sind, konnten nur angerissen werden. Sylvia Kern machte den Vorschlag, eine Ideenwerkstatt für eine Gesamtstrategie zum Thema Demenz auf der Ebene der Landespolitik durchzuführen. Der Gedanke wurde von den Gesprächsteilnehmern aus den Landtagsfraktionen dankbar aufgenommen.
Intensiv und durchaus auch kontrovers wurde die Diskussion um ein neues Landesheimrecht geführt. Dr. Maurer von der Kepler-Stiftung sprach sich für eine deutliche Öffnung aus und berichtete ebenso wie Frau Locher von der Stiftung Liebenau von Formen der Überregulierung und den negativen Konsequenzen der vielfältigen Qualitätssicherungs- und Aufsichtsaktivitäten von Kassen und Land. Herr Raab von der CDU erfragte Vorschläge, wie das Nebeneinader von Aufsichtstätigkeiten zu einem abgestimmten Miteinander geführt werden könne. An der Fachkraftquote wollen die Landtagsabgeordneten überwiegend festhalten, sie allerdings öffnen. Dass die Fachkraftquote einem stationären und Krankenhaus-Konzept verhaftet sei und dem Abbau von Grenzen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung entgegenstehe, führte zumindest bei einigen der Landtagsabgeordneten zu Nachdenklichkeit. In einem Fazit betonte Herr Reusch-Frey von der SPD die große Bedeutung von Kommunen, aber auch Kirchen und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen für die Gestaltung und Bewältigung des demographischen Wandels. Herr Haußmann von der FDP sah sich aufgerufen, einer flexiblen Nutzung von Institutionen und der Altenhilfe entgegenstehende Förderrichtlinien und -bestimmungen auf seine Agenda zu nehmen.
Die Rolle der Kommunen neu zu definieren, die Aufgaben der Pflegestützpunkte und die Steuerungsfunktionen des Landes neu zu bedenken, vom Subjekt her zu denken und nicht von den Institutionen: In dieser paradigmatischen Neuorientierung wurde man sich einig. Die Landtagsabgeordneten bedankten sich noch einmal für die Initiative der Wahlprüfsteine. Es wird dauern, bis sich eine neue Alten- und Pflegepolitik umsetzen lässt: Ministerin Altpeter hat allein für die Novellierung des Landesheimgesetzes eine Frist von zwei Jahren verordnet. Diese Zeitfrist reflektiert auf der einen Seite die Komplexität des Themas – gerade wenn man auch den ambulanten Bereich und ggf. Vermittlungsstellen für 24-Stunden-Pflege mit einbeziehen will – sie signalisiert auf der anderen Seite aber auch, dass es für eine neue Regierung nicht einfach ist, die eigene Ministerialbürokratie davon zu überzeugen, dass aber auch neben Altbewährtem neue Wege angesagt sind.